►Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung (nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) und Einreichung an das zuständige Finanzamt
►Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
►Überprüfung des Steuerbescheides
►Einlegen von Einsprüchen
►Anträge auf Wohnungsbauprämie
►Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
►Beratung im Zusammenhang mit der Steuerklassenwahl
►Beratung über Steuersparmöglichkeiten im Rahmen der Einkommensteuererklärung
►Vorausberechnung steuerliches Ergebnis
►Vermietung und Verpachtung -> wenn die Einnahmen hieraus 13.000,- EUR (alleinstehende) 26.000,- EUR (verheiratete) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen
Alle unsere Leistungen sind mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten. Zusätzliche Leistungen, wie Einspruchsverfahren, sind im Jahresbeitrag enthalten.
Bei Neubeitritt gibt es eine einmalige Aufnahmegebühr.