Erforderliche Unterlagen

Checkliste
Unterlagen2019-1.pdf
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  • Lohnsteuerbescheinigung, auch vom Ehegatten

  • Rentenbescheide, auch vom Ehegatten

  • Inländische und ausländische Kapitaleinkünfte

  • Bei Änderung des Familienstandes entsprechende Nachweise

  • Nachweis über den Bezug von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosen-geld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, etc.)

  • Identifikationsnummer der Kinder

  • Ausbildungsnachweise für Kinder über 18 Jahre

  • Kinderbetreuungskosten

  • Spendenbescheinigung

  • Versicherungsnachweise (z.B. Kranken / Haftpflicht / Leben / Unfall / Berufsrechtsschutz etc.). Diese werden jedoch abhängig von den Einkünften berücksichtigt

  • Nachweise über außergewöhnliche Belastungen:

  •   - Zahnersatz  

  •   - Brillen

  •   - Arzneimittel

  •   - Beerdigungskosten

  •   - etc...

  • Nachweis über den Grad der Behinderung

  • Werbungskosten werden in Höhe von

    1000,- Euro pauschal anerkannt.

    Nachweise sind nur erforderlich, wenn

    dieser Betrag überschritten wird.

  • Entfernung der Arbeitsstätte einfach

  • Gewerkschaftsbeiträge

  • Arbeitgeberbescheinigung wegen der Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit oder Dienstreisen

  • Nachweis vom Arbeitgeber über die Notwendigkeit eines PC´s zu Hause

  • Bei Einsatzbereitschaft Telefonkosten

  • Fort- und Ausbildungskosten

  • Nachweise über die Kosten der doppelten Haushaltsführung

     

  • Nebenkostenabrechnung Vorjahr Rechnungen von Handwerkern, bzw. von haushaltsnahen Dienstleistungen

  • Falls nicht bei uns erstellt, Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr

  • Unterhaltsleistungen an die Angehörigen ersten Grades (Eltern, Schwiegereltern, evtl. Großeltern oder auch Ehegatte im Ausland).

     

  • Erforderliche Nachweise für die im Ausland lebende Angehörige:

  • Bedürftigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland

  • Überweisungsbelege und Empfangs-bestätigung der Bank oder Kontoauszüge über die Abhebung im Heimatland

Achtung! Unterhaltsleistungen werden ab der ersten Überweisung anerkannt (z.B. erste Überweisung im August, dann werden max. 5/12 anerkannt.)

 

  • Erforderliche Nachweise für die in Deutschland lebende Angehörige:

  • Erklärung der unterstützten Person

  • Einkünfte der unterstützten Person (Nachweis über Renteneinkünfte, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe etc.)

  • Überweisungsnachweise (Für die im gleichen Haushalt lebenden Unterstützten ist dies nicht erforderlich!)

    Unter Berücksichtigung der Einkünfte kann für Angehörige

  • im Jahre 2017 bis zu 8.820.- EUR

  • im Jahre 2018 bis zu 9.000.-EUR  

  • im Jahre 2019 bis zu 9.168.- EUR 

  • im Jahre 2020 bis zu 9.744.- EUR und 

  • im Jahre 2021 bis zu 9.984.- EUR

  • Unterhaltsleistungen geltend gemacht werden.

 

 

►Die Steuererklärungen können rückwirkend für 4 Jahre (in besonderen Fällen auch bis zu 10 Jahren) gemacht werden.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Checkliste nicht abschliessend zu bewerten ist.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

 

im Jahre 2019 bis zu 9.168.- EUR

im Jahre 2020 bis zu 9.744.- EUR und 

im Jahre 2021 bis zu 9.984.- EUR

Adresse

Lohnsteuerhilfeverein Tican (Krone) e.V.

Schwalbacher Str. 58

60326 Frankfurt am Main

Kontakt

Telefon: +49 (0) 69-73 19 19 

Telefax: +49 (0) 69-73 99 71 63

E-Mail: info@tican-krone.de
*English speaking clients: contact@tican-krone.de

 

Unsere Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag11:00 - 17:00
Bitte beachten Sie, dass wir an Feier- und Brückentagen nicht geöffnet haben. ******** INFO ******** Büro ist vom 25. März bis 12. April 2024 geschlossen.

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