Lohnsteuerbescheinigung, auch vom Ehegatten
Rentenbescheide, auch vom Ehegatten
Inländische und ausländische Kapitaleinkünfte
Bei Änderung des Familienstandes entsprechende Nachweise
Nachweis über den Bezug von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosen-geld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, etc.)
Identifikationsnummer der Kinder
Ausbildungsnachweise für Kinder über 18 Jahre
Kinderbetreuungskosten
Spendenbescheinigung
Versicherungsnachweise (z.B. Kranken / Haftpflicht / Leben / Unfall / Berufsrechtsschutz etc.). Diese werden jedoch abhängig von den Einkünften berücksichtigt
Nachweise über außergewöhnliche Belastungen:
- Zahnersatz
- Brillen
- Arzneimittel
- Beerdigungskosten
- etc...
Nachweis über den Grad der Behinderung
Werbungskosten werden in Höhe von
1000,- Euro pauschal anerkannt.
Nachweise sind nur erforderlich, wenn
dieser Betrag überschritten wird.
Entfernung der Arbeitsstätte einfach
Gewerkschaftsbeiträge
Arbeitgeberbescheinigung wegen der Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit oder Dienstreisen
Nachweis vom Arbeitgeber über die Notwendigkeit eines PC´s zu Hause
Bei Einsatzbereitschaft Telefonkosten
Fort- und Ausbildungskosten
Nachweise über die Kosten der doppelten Haushaltsführung
Nebenkostenabrechnung Vorjahr Rechnungen von Handwerkern, bzw. von haushaltsnahen Dienstleistungen
Falls nicht bei uns erstellt, Einkommensteuerbescheid vom Vorjahr
Unterhaltsleistungen an die Angehörigen ersten Grades (Eltern, Schwiegereltern, evtl. Großeltern oder auch Ehegatte im Ausland).
Erforderliche Nachweise für die im Ausland lebende Angehörige:
Bedürftigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland
Überweisungsbelege und Empfangs-bestätigung der Bank oder Kontoauszüge über die Abhebung im Heimatland
Achtung! Unterhaltsleistungen werden ab der ersten Überweisung anerkannt (z.B. erste Überweisung im August, dann werden max. 5/12 anerkannt.)
Erforderliche Nachweise für die in Deutschland lebende Angehörige:
Erklärung der unterstützten Person
Einkünfte der unterstützten Person (Nachweis über Renteneinkünfte, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe etc.)
Überweisungsnachweise (Für die im gleichen Haushalt lebenden Unterstützten ist dies nicht erforderlich!)
Unter Berücksichtigung der Einkünfte kann für Angehörige
im Jahre 2017 bis zu 8.820.- EUR
im Jahre 2018 bis zu 9.000.-EUR
im Jahre 2019 bis zu 9.168.- EUR
im Jahre 2020 bis zu 9.744.- EUR und
im Jahre 2021 bis zu 9.984.- EUR
Unterhaltsleistungen geltend gemacht werden.
►Die Steuererklärungen können rückwirkend für 4 Jahre (in besonderen Fällen auch bis zu 10 Jahren) gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Checkliste nicht abschliessend zu bewerten ist.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
im Jahre 2019 bis zu 9.168.- EUR
im Jahre 2020 bis zu 9.744.- EUR und
im Jahre 2021 bis zu 9.984.- EUR